AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen der Power Station GmbH

Unser Shop und unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen gemäß § 14 BGB, also an Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Hierzu ist Ihre vorherige Anmeldung bei uns und Ihre Registrierung durch uns erforderlich.

1.         Anwendungsbereich

1.1.        Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen gelten für alle zwischen dem gewerblichen Käufer und      POWER STATION GMBH geschlossenen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte.

 

1.2.          Die allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen von POWER STATION GMBH gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Käufer sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.

 

1.3.         Alle Vereinbarungen – auch von diesen allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen abweichende, insbesondere nicht gleichgerichtete Vereinbarungen –, die zwischen POWER STATION GMBH und dem Käufer getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Nicht schriftlich von den Parteien getroffene Vereinbarungen sind unwirksam.

 

2.             Vertragsabschluss

Aufträge an POWER STATION GMBH, Vertragsänderungen und –ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform, telefonische oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Übersendung der Rechnung erfolgt.

 

3.         Preise, Preislisten

3.1.          Die Preise von POWER STATION GMBH verstehen sich ab Werk einschließlich normaler Verpackung. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

 

3.2.         Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen von POWER STATION GMBH nicht enthalten. Sie wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

3.3.           Skonti bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.

 

4.              Zahlung

4.1         Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Zahlt der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung, gerät er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch POWER STATION GMBH bedarf. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen kommt es auf die vollständige Gutschrift des Betrages auf dem Konto von POWER STATION GMBH an. Die rechtzeitige und vollständige Zahlung ist wesentliche Vertragspflicht.

 

4.2          Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist POWER STATION GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch POWER STATION GMBH bleibt unberührt, sofern POWER STATION GMBH einen solchen nachweisen kann.

 

4.3      Zur Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt bzw. entscheidungsreif, unbestritten oder von POWER STATION GMBH schriftlich anerkannt ist. Gleiches gilt für etwaige Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Käufers nach § 320 BGB. Solche kann der Käufer darüber hinaus nur für die Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis geltend machen.

 

4.4          Befindet sich der Käufer mit der Zahlung für eine oder mehrere Rechnungen ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle Forderungen von POWER STATION GMBH an den Käufer sofort fällig und zahlbar.

 

4.5            Hat der Käufer seine Zahlung eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, so kann POWER STATION GMBH Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Sollte der Käufer dies verweigern, so ist POWER STATION GMBH nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall werden alle Forderungen sofort fällig und zahlbar.

 

5.            Lieferung

5.1            POWER STATION GMBH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Käufer zumutbar ist. Der Käufer erkennt diese Teillieferungen als vertragsgemäße Leistung an. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, soweit nichts anderes bestimmt ist.

 

5.2            POWER STATION GMBH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Pflichten Dritter zu bedienen.

 

5.3            Von POWER STATION GMBH angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, POWER STATION GMBH hat den genauen Liefertermin ausdrücklich schriftlich bestätigt. Im Übrigen beginnt die Lieferzeit erst nach Abklärung aller für die Lieferung erforderlichen technischen Fragen.

 

5.4           Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung durch POWER STATION GMBH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Käufer voraus, insbesondere die fristgerechte Zahlung vereinbarter Anzahlungen sowie die Vornahme der Mitwirkungshandlungen, die für die vertragsgemäße Leistung von POWER STATION GMBH erforderlich sind.

 

5.5          Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager von POWER STATION GMBH verlassen hat oder dessen Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

 

5.6             Ereignisse höherer Gewalt berechtigen POWER STATION GMBH – auch innerhalb des Verzuges -  die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die POWER STATION GMBH nicht zu vertreten hat und durch die die Erbringung der Lieferung oder Leistung vorübergehend unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, insbesondere von POWER STATION GMBH nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel sowie Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial.

 

5.7     Wird die Verzögerung auf Wunsch oder infolge Annahmeverzuges des Käufers verzögert, so lagern Liefergegenstände bei POWER STATION GMBH auf Kosten und Gefahr des Käufers. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Käufer verpflichtet, den POWER STATION GMBH dadurch entstandenen Schaden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.

 

6.              Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

6.1.         Die Sachgefahr geht auf den Käufer über, wenn der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird. Dies gilt auch beim Transport
durch POWER STATION GMBH. Transportschäden sind POWER STATION GMBH sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

 

6.2.         POWER STATION GMBH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem gegenständlichen Vertrag vor, insbesondere bis zur Begleichung eines etwaigen Kontokorrentsaldos aus vorangegangenen und künftigen Lieferungen (Vorbehaltsware).

 

6.3.          Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist POWER STATION GMBH berechtigt, die Liefergegenstände zurückzunehmen; derKäufer ist verpflichtet, diese zurückzugewähren. In der Zurücknahme der Liefergegenstände liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, POWER STATION GMBH hätte diesen ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch POWER STATION GMBH liegt dagegen stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. POWER STATION GMBH ist nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt; derVerwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

6.4.           Der Käufer ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden.

 

6.5.         Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet; er tritt POWER STATION GMBH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages der Forderung von POWER STATION GMBH (einschließlich Umsatzsteuer) zur Sicherung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. POWER STATION GMBH nimmt diese Abtretung an. Eine besondere Abtretungserklärung des Käufers gegenüber POWER STATION GMBH ist nicht erforderlich. Werden die Forderungen des Käufers gegen seine Kunden in einem Kontokorrent aufgenommen, so tritt er auch die Forderungen aus dem Kontokorrent zur Sicherung ab. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden. Befindet sich der Käufer in Verzug, so erlischt unbeschadet weiterer Rechte von POWER STATION GMBH das Recht zur Weiterveräußerung der Waren.

 

6.6.         Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von POWER STATION GMBH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. POWER STATION GMBH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, ist POWER STATION GMBH berechtigt, vom Käufer zu verlangen, unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. POWER STATION GMBH ist berechtigt, die Kunden des Käufers von dem Forderungsübergang in Kenntnis zu setzen und hinsichtlich der Zahlung Anweisungen zu erteilen.

 

6.7.     POWER STATION GMBH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit der realisierbare Wert derSicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht POWER STATION GMBH zu.

 

6.8.        Bei Zahlungseinstellung des Käufers oder bei Vorliegen von Tatsachen, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, ist POWER STATION GMBH berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, alles seinerseits Erforderliche zu tun, um die Herausgabe zu ermöglichen. Hierzu hat er insbesondere den Beauftragten von POWER STATION GMBH Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, diese getrennt von anderen Waren zulagern, Kunden zu benennen, welchen er unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat. POWER STATION GMBH ist berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig und ohne vorherige Fristsetzung verkaufen oder versteigern zu lassen. Dem Käufer wird eine Gutschrift in Höhe des erzielten Erlöses abzüglich der POWER STATION GMBH entstandenen Kosten erteilt.

 

6.9.          Werden Vorbehaltswaren oder an POWER STATION GMBH abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer den Vollstreckungsbeamten von den Sicherungsmaßnahmen zu unterrichten und POWER STATION GMBH unverzüglich telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen sowie in jeder Weise bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen. Die Kosten für diese Rechtsverteidigung trägt der Käufer. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, POWER STATION GMBH die gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den POWER STATION GMBH entstandenen Ausfall.

 

7.               Nichterfüllung

7.1       Im Falle der Nichterfüllung dieser Bedingungen, insbesondere bei Zahlungs- und Annahmeverzug des Käufers, ist POWER STATION GMBH berechtigt, nach eigener Wahl (a) weitere Auslieferungen an den Käufer zurückzubehalten, (b) die Vertragsleistungen weiter zu erbringen, sofern POWER STATION GMBH dies für angemessen erachtet, (c) von dem betreffenden (Einzel-)Vertrag nach erfolgloser Fristsetzung zurückzutreten oder (d) nach erfolgloser Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.

 

7.2        Vorbehaltlich eines weiteren Schadens ist der Käufer verpflichtet, an POWER STATION GMBH Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 15 % des Kaufpreises der bestellten Bild-/Tonträger ohne weiteren Nachweis zu leisten, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass POWER STATION GMBH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

8.            Gewährleistung

8.1            Die Ware wird in der Beschaffenheit und Ausführung geliefert, wie dies bei POWER STATION GMBH im Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung üblich ist. Qualitätsanforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung und Helligkeitsschwankungen, stellen keinen Mangel dar. Sämtliche Angaben zu Liefergegenständen von POWER STATION GMBH oder sonstigen Leistungen sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantien.

 

8.2          Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten aus § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Liefergegenstandes gegenüber POWER STATION GMBH schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Dies gilt auch, wenn POWER STATION GMBH auf Geheiß des Käufers an Dritte liefert.

 

8.3         Bei mangelhaften Lieferungen erfolgt nach Wahl von POWER STATION GMBH entweder Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Die Kosten hierfür hat POWER STATION GMBH zu tragen, soweit sich diese nicht erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

 

8.4         Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Nacherfüllung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn sie (a) unmöglich im Sinne von § 275 BGB ist, (b) zwei Versuche der Nacherfüllung erfolglos gebliebensind, (c) POWER STATION GMBH die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder (d) sie für den Kunden unzumutbar ist. Liefert POWER STATION GMBH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Käufer die gelieferte Sache zurückzugewähren.

 

9.              Ausschluss von Schadenersatzansprüchen

9.1       POWER STATION GMBH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet POWER STATION GMBH nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesen Fällen ist die Haftung von POWER STATION GMBH auf die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden beschränkt. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Höhe nach begrenzt auf die vertraglich vereinbarte Vergütung von POWER STATION GMBH. Eine über die vorgenannte Haftung hinausgehende Haftung durch POWER STATION GMBH ist ausgeschlossen.

 

9.2         Soweit die Haftung von POWER STATION GMBH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe und Erfüllungsgehilfen von POWER STATION GMBH.

 

9.3      Haftet POWER STATION GMBH für Rechtsmängel der gelieferten Gegenstände, tritt an die Stelle der Ersatzlieferung die Nacherfüllung in Form des Erwerbs der jeweiligen Rechte durch POWER STATION GMBH. Im Übrigen gelten die Regelungen für Sachmängel entsprechend.

 

10.          Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1        Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Sitz des Unternehmens in 41352 Korschenbroich.

 

10.2        Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Mönchengladbach.

 

10.3        Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

 

10.4     Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Unwirksamkeit der allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die in Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Korschenbroich, den 15. Juni 2015

Zuletzt angesehen